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Brandfleck im Teppich. Private Haftplichtversicherung zahlt!

Private Haftpflichtversicherung hat Brandfleck im Teppich gezahlt!

Vor einigen Jahren ist mir ein dummes Mißgeschick passiert. Ich war bei einem Freund zum Geburtstag eingeladen. Damals war ich noch Raucher und mir ist durch eine kleine Unachtsamkeit die Zigarette aus der Hand geglitten und auf den Teppich gefallen. Dumm gelaufen! Sofort war ein ziemlich großer Brandfleck im Teppich.

Da man den Brandfleck im Teppich nicht mehr kaschieren konnte, blieb mir nichts anderes übrig als den Schaden meiner privaten Haftpflichtversicherung zu melden. Damals war ich bei der Gothaer versichert. Ich habe Bilder von dem Brandfleck im Teppich  gemacht, den Schaden beschrieben und einen Kostenvoranschlag für einen gleichwertigen Teppich mit eingereicht.

Nach einigem warten kam dann der Bescheid, das die Gothaer den Schaden übernimmt. Ohne Weiteres hat diese Versicherung diesen Schaden gezahlt. Das war doch eine sehr unkomplizierte Abwicklung wie ich finde.
Mein Freund bekam einen neuen Teppich und alle waren zufrieden.

So kann man einem Brandfleck im Teppich auch beseitigen. ;)

Kostenloser Preisvergleich für private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur bei Brandfleck im Teppich. Man sollte alle Schäden, die man Dritten gegenüber verursacht hat, einreichen.

Wasserschaden Mietwohnung! Fall für die Gebäudeversicherung?

Welche Versicherung ist denn nun zuständig für einen Wasserschaden in einer Mietwohnung  eines Mehrfamilienhauses?

Gebäudeversicherung,Hausratversicherung oder private Haftpflichtversicherung?



Folgende  Situation liegt zugrunde:

Jemand ist Begriff eine neue Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu beziehen. Er beginnt schon vor dem Einzugstermin damit mehrere Kartons mit Haurat und Elektrogeräte in die Wohnung zu bringen. In der darüberliegenden Wohnung platzt der Warmwasserboiler und das ganze Wasser sickert durch die Decke und durch die Wände in die Wohnung. Da der Schaden nicht sofort bemerkt wird, tritt einiges an Wasser aus und läuft in die untenliegende Wohnung. Ein beachtlicher Wasserschaden an der Mietwohnung ist entstanden.

Alle Kartons sind vollkommen durchnässt vom Wasserschaden. Die Mietwohnung ist nicht mehr bewohnbar und der komplette Inhalt der Kartons ist hinüber und es stellt sich nun die Frage, welche Versicherung diesen Wasserschaden übernimmt!

  1. Eine Hausratversicherung des neuen Mieters existiert noch nicht und scheidet somit aus.
  2. Die private Haftpflichtversicherung des des Mieters aus der oberen Wohnung wird sich vermutlich sehr auf die Hinterbeine stellen, diesen Schaden zu zahlen. Darüberhinaus wird es wohl so seine das bei Elektrogeräten nur der Zeitwert als Schaden reguliert wird und nicht der neuen Anschaffungswert.
  3. Es bleibt nur noch die Gebäudeversicherung des Vermieters über, die für den entstanden Schaden am Haus selbst, aber auch für den Schaden des neuen Mieters aufkommt.

Alles in Allem ist es aber ein sehr ärgerlicher Fall, da es wie bei jedem Schaden mit viel Lauferei verbunden ist.
Der Wasserschden an Sachen des Mieters mußte von einem Sachverständigen begutachtet und aufgenommen werden.

Bislang ist der Wasserschaden an der Mietwohnung und an den Kartons noch nicht abschließend reguliert worden.

Da es verschiedene Arten von Wasserschäden gibt, so werde sie auch von unteschiedlichen Versicherungen reguliert. Welche diese sind lesen Sie hier .




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