Wasserschaden in einer Mietwohnung
Richtig versichert gegen Wasserschäden in Mietwohnungen
Folgende Wasserschäden liegen zugrunde:
- Ein Schaden durch einen Wasserrohrbruch in einer Mietwohnung wir durch die Gebäudeversicherung des Vermieters abegedeckt
- Schäden an dem Hausrat des Mieters durch den Wasserohrbruch werden von seiner Hausratversicherung abgedeckt und ersetzt.
- Verursacht der Mieter einen Wasserschaden an der Mietwohnung zum Beispiel durch das überlaufen einer Badewanne oder durch einen geplatzten Schlauch an der Waschmaschine, so trägt den Schaden seine private Haftpflichtversicherung.
- Entsteht ein Wasserschaden durch Überschwemmung eines Baches oder Flusses, so wird dieser Schaden durch den Einschluß der Elemtarschäden in der Gebäudeversicherung abgedeckt.
Hier sehen sie ein kleines Video über Versicherungsfälle durch Wasserschäden:
Um eine günstige Hausratversicherung, Gebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung zu bekommen lohnt sich immer ein Vergleich. Zum Teil gibt es große Preisunterschiede bei vergleichbaren Leistungen der einzelnen Gesellschaften. In der obenliegenden Menüleiste finden Sie unsere Vergleichsrechner. Die Tarifrechner berechnen Ihnen das beste Angebot auf nahezu allen Versicherungsgesellschaften.
Weiterführende Themen:
wasserschaden mietwohnung hausratversicherung reparieren wer zahlt gebäudeversicherung wasserschaden versicherung mietminderung wohnung
Privathaftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung vergleichen macht Sinn!
Laut Bund der Versicherten ist eine Privathaftpflicht eine “Muß für jeden
Die Privathaftpflicht benötigt jeder und ist ein absolutes muss, um einem finanziellen Ruin aus dem Wege zu gehen.
Es wird für Schäden gehaftet, die Dritten zugefügt wird. Wenn Sie zum Beispiel einen Teller oder so bei Freunden fallen lassen, dann kann man dies in Regel aus der eigenen Tasche bezahlen. Anders sieht es aus, wenn man einen Unfall verursacht. Der Schaden kann in die Millionen gehen. Die Privathaftpflicht bietet dahingehend Schutz. Es werden Kosten übernommen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und man muss sich auch nicht mit den Geschädigten, Anwälten oder Gerichten auseinandersetzen. Dieses wird von der Privathaftpflichtversicherung übernommen und geregelt.
Es wird allerdings nur bis zu einer vereinbarten Deckungssumme gezahlt, die bei Abschluss vereinbart wird. Sie sollte mindestens 3 Millionen Euro betragen, optimal wären 6 oder 10 Millionen Euro. Spezielle Risiken sind nicht versichert und müssen gesondert mit in die Versicherung aufgenommen werden. Dazu zählen z.B. Sportarten die gefährlich sind und bestimmte Tiere.
Für eine Familie ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ausreichend, da Kinder unter 18 Jahren und Ehepartner immer mitversichert sind. Der Lebenspartner kann mit einbezogen werden, allerdings muss ein Antrag bei der Privathaftpflicht gestellt werden und der Lebenspartner muss namentlich erwähnt werden. Kinder sind unter 7 Jahren und im Straßenverkehr unter 10 Jahren schuldunfähig.
Es wird dann von der Privathaftpflicht nur gezahlt, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Ein Schaden muss sofort gemeldet werden und die Regelung des Falls ist immer dem Versicherungsunternehmen überlassen.



