Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?
Welchen Schaden zahlt die Hausratversicherung denn nun und welche nicht?
Die Hausratversicherung ist ratsam und sinnvoll für jedermann. Es werden nicht nur Wertgegenstände und Luxuseinrichtungen geschützt, sondern Schäden durch Einbrüche, Sturmschäden, Brandschäden oder auslaufende Waschmaschinen werden abgedeckt. Existensbedrohende Risiken sollten vor dem abschließen einer Hausratversicherung abgedeckt werden. Dies erfolgt in der Regel durch Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherungen.
Was wird von der Hausrat gezahlt?
Die Versicherung zahlt, wenn Kleidung, Möbel oder andere bewegliche Gegenstände durch Blitzschlag, Brand, Leitungswasser, Implosion, Explosion, Hagel, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus nach einem Einbruch zerstört, beschädigt oder entwendet wurde. Gezahlt wird dann der Neuwert der Gegenstände. Dieses gilt auch, wenn die Gegenstände schon älter waren. Sollte die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar sein, zahlt die Hausratversicherung befristet ein Hotel oder eine andere Unterbringung. Es gibt allerdings Fälle, in denen man nicht oder nur durch einen Zusatz versichert ist. Dazu gehören:
- Schäden durch Regen,
- Hochwasser,
- Überschwemmung,
- Grundwasser,
- Rückstau aus dem Kanalnetz,
- Überspannung im Stromnetz außerhalb Ihren Wohngebäudes (z.B. durch Blitzeinschlag),
- Sengschäden und Hitze-ohne Feuer.
- Diebstahl bei offener Tür oder in öffentlichen Räumen,nsowie bei Trickdiebstahl,
- Schäden durch Sturm unter Windstärke 8,
- Regenschäden bei geschlossenen Fenstern,
- Lawinen und Sturmflut
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Zum Hausrat gehören Gegenstände, die sich in der Wohnung befinden. Dies sind unter anderem Haushaltsgeräte, Möbel, Bargeld, Sparbücher und Kleidung. Zusätzlich dazu Werkzeuge, Musikintrumente, Gartengeräte, Camping- und Sportausrüstungen. Markisen und Antennenanlagen (Privat) gehören auch dazu. Nicht versichert sind z.B. sanitäre Einrichtungen und Zimmertüren. Diese sind über die Gebäuderversicherung abgedeckt. Auch außerhalb der 4 Wände ist Hausrat teilweise versichert. Dies gilt für gemeinsam genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus wie z. B. Waschküche, Trockenboden, Garage – sofern diese auf dem Grundstück steht.
Bei Umzug sind sie für eine Übergangszeit von 2 Monaten in der alten, sowie auch in der neuen Wohnung versichert. Bei Trennung einer Ehe gilt dieses für 3 Monate nach der auf den Auszug nächsten fälligen Prämienrechnung. Die Hausratversicherung kann ebenfalls in Anspruch genommen werden bei Kofferklau aus dem Ferienquartier, aber nur bei Einbruchdiebstahl. Allerdings gibt es dort auch Einschränkungen.Es wird nur ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme gezahlt.vViele Versicherungsgesellschafen decken heute beitragsfrei zahlreiche Extras mit ab.
Dazu zählen:
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag (10%)
- Diebstahl von Wäsche auf der leine oder von Gartenmöbeln bis 500 Euro
- Wasseraustritt aus Wasserbetten und Aquarien
- Glasbruch, (Nur bei sehr großen Fensterfronten, Spezialverglasung oder Wintergärten sollte über eine zusätzliche Glasversicherung nachgedacht werden.)
- Eine Fahrradversicherung sollte genau überprüft werden.Immer mehr Versicherungsgesellschaften bieten einen 24 Stunden Schutz an.Das Fahrrad muß allerdings mit einem stabilen Schloss gesichert sein.
Der Bedarf sollte nicht unterschätzt werden. Entscheidend ist, dass die Versicherungssumme dem NUWERT Ihres Hausrats entspricht.
Liegt der Wert Ihres Hausrats bei 125.000 Euro, sie lassen aber nur 100.000 Euro versichern, so sind sie Unterversichert. Schäden werden in diesem Fall nur Anteilig ersetzt. Meist 75%.
Eine genaue Auflistung Ihres Hausrats ist zwar mühsam, aber sie haben die größtmögliche Gewähr, dass der ermittelte Wert den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.Außerdem liegt Ihnen dann schon eine Liste Ihres Hausrats vor, falls es zum Schadenfall kommt.
“Diese Liste auf keinen Fall zu Hause aufbewahren” Hinterlegen Sie sie bei Freunden oder sonstigen vertrauenswürdigen Personen.
Empfehlenswert ist es Fotos vom kompletten Hausrat anzufertigen.
Der Wert Ihres Hausrats sollte regelmäßig überprüft werden.
Sollte ein Schadensfall eintreten ist schnelles Handeln angebracht.Unverzüglich muß die Polizei eingeschaltet werden. Schäden müssen detailliert, am besten schriftlich der Versicherung vorgelegt werden.
Informieren sie Ihre Versicherung auch bei einem Umzug oder wenn sie Hausrat einlagern!!!!
Beugen Sie vor: Türen und Fenster müssen geschlossen sein, wenn sie das Haus/Wohnung verlassen. Lassen Sie Elektrogeräte nur laufen, wenn Sie zu Hause sind.
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Quellen: Eigene Recherche, Medien,Bund der Versicherten
Wasserschaden Mietwohnung! Fall für die Gebäudeversicherung?
Welche Versicherung ist denn nun zuständig für einen Wasserschaden in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses?
Gebäudeversicherung,Hausratversicherung oder private Haftpflichtversicherung?
Folgende Situation liegt zugrunde:
Jemand ist Begriff eine neue Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu beziehen. Er beginnt schon vor dem Einzugstermin damit mehrere Kartons mit Haurat und Elektrogeräte in die Wohnung zu bringen. In der darüberliegenden Wohnung platzt der Warmwasserboiler und das ganze Wasser sickert durch die Decke und durch die Wände in die Wohnung. Da der Schaden nicht sofort bemerkt wird, tritt einiges an Wasser aus und läuft in die untenliegende Wohnung. Ein beachtlicher Wasserschaden an der Mietwohnung ist entstanden.
Alle Kartons sind vollkommen durchnässt vom Wasserschaden. Die Mietwohnung ist nicht mehr bewohnbar und der komplette Inhalt der Kartons ist hinüber und es stellt sich nun die Frage, welche Versicherung diesen Wasserschaden übernimmt!
- Eine Hausratversicherung des neuen Mieters existiert noch nicht und scheidet somit aus.
- Die private Haftpflichtversicherung des des Mieters aus der oberen Wohnung wird sich vermutlich sehr auf die Hinterbeine stellen, diesen Schaden zu zahlen. Darüberhinaus wird es wohl so seine das bei Elektrogeräten nur der Zeitwert als Schaden reguliert wird und nicht der neuen Anschaffungswert.
- Es bleibt nur noch die Gebäudeversicherung des Vermieters über, die für den entstanden Schaden am Haus selbst, aber auch für den Schaden des neuen Mieters aufkommt.
Alles in Allem ist es aber ein sehr ärgerlicher Fall, da es wie bei jedem Schaden mit viel Lauferei verbunden ist.
Der Wasserschden an Sachen des Mieters mußte von einem Sachverständigen begutachtet und aufgenommen werden.
Bislang ist der Wasserschaden an der Mietwohnung und an den Kartons noch nicht abschließend reguliert worden.
Da es verschiedene Arten von Wasserschäden gibt, so werde sie auch von unteschiedlichen Versicherungen reguliert. Welche diese sind lesen Sie hier .



