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Sonderkündigungsrecht in der Kfz Versicherung nach dem Stichtag 30. November nutzen

Bei der Kfz Versicherung /  Autoversicherung gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht.


Dieses Sonderkündigungsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit ihre Kfz Versicherung / Autoversichderung auch noch nach dem Stichtag ( dem 30. November ) der regulären Kündigungsfrist zu kündigen.

  • Sollte die Kfz Versichrungsgesellschaft zum Beispiel den Beitrag zu Ihrem Versicherungsvertrag erhöht haben, dann haben Sie das Recht ihre Kfz Versicherung / Autoversicherung außerordentlich zu kündigen. Dieses ist in der Regel der häufigste Fall, wenn von dem Sonderkündigungsrecht bei der Kfz Versicherung / Autoversicherung gebrauch gemacht wird.
  • Das Sonderkündigungsrecht besteht allerdings auch wenn sich die Vertragsbedingungen geändert haben,
  • sich die Typklassen und die Regionalklassen geändert haben.

Die Kündigungsfrist für Ihr Sonderkündigungsrecht beträgt 4 Wochen und beginnt mit Zugang der Mitteilung über der Änderungen der obengenannten Punkte durch den Versicherer.

Es kann aber auch die Vericherung Ihre Kfz Versicherung / Autoversicherung außerordentlich kündigen:

Dies ist in den allermeisten Fällen der Fall, wenn die Beiträge nicht bezahlt werden. Aber auch nach einem Schaden hat die Versicherung genauso das Sonderkündigungsrecht wie der Versicherungsnehmer.

Hier finden Sie den Musterbrief zum Sonderkündigungsrecht

Quelle: Bund der Versicherten, Internetrecherchen

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