Reparaturkosten nach einem Unfall

Wie werden die Reparaturkosten nach einem Unfall reguliert?

Nach einem Unfall den Sie nicht selber verschuldet haben, können Sie Ihr Auto auf Kosten der gegnerischen Kfz Versicherung reparieren lassen. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage einer Rechnung, eines Kostenvoranschlag oder durch ein Gutachten eines Sachverständigen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug lieber selbst reparieren wollen oder gar nichts daran machen wollen bzw. verkaufen wollen, so werden Ihnen die kalkulierten Reparaturkosten erstattet. Zu beachten ist hierbei aber das es  zum Abzug der Mehrwertsteuer kommen wird, da diese nur gezahlt wird wenn die Reparatur auch tatsächlich von einer Werkstatt und auf Rechnung ausgeführt wird.
Für Fahrzeuge die bisher noch keinen Unfall hatten, hat man in den ersten 5 Jahren nach der Neuanschaffung Anspruch  auf Ersatz für die entstandene Wertminderung.

Auf folgende Versicherungsleistungen haben Sie darüber hinaus anspruch:

  1. Kostenübernahme bei Bedarf eines Mietwagens
  2. Entschädigung wegen Nutzungsausfall, wenn kein Mietwagen genommen wird.
  3. Abschleppkosten
  4. Bergungskosten
  5. ggf. Anwaltskosten
  6. Ersatz für Kleidung, Brille etc.
  7. Kosten für die An- und Abmeldung, sowie dem amtlichen Kennzeichen nach Totalschaden
  8. sowie allgemeine Auslagen in Höhe einer Kostenpauschale von 25,– Euro für Telefonkosten,Portokosten und Fahrtkosten.

Weiterführende Themen:

Nutzungsausfallentschädigung

Trotz Reparaturzeit – Verkauf des Unfallwagens

Quelle: Bund der Versicherten

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