Kündigung einer Kfz Versicherung
Wie kündige ich meine Kfz Versicherung?
Ihre Kfz Versicherung können Sie immer jährlich zum 1. Januar des folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muß bis spätestens 30. November des aktuellen Jahres bei der Kfz Versicherungsgesellschaft eingegangen sein. Eine Begründung der Kündigung ist in dem Fall nicht notwending.
Ein Musterbrief für Ihre Kündigung steht hier für Sie kostenlos zur Verfügung:
Musterbrief Kündigung Kfz Versicherung
Kündigen Sie mit dem Muterbrief Ihre bisherige Kfz Versicherung, nachdem Sie hier einen kostenlosen Versicherungsvergleich gemacht haben!
Dieses nennt man dann eine ordentliche Kündigung im Rahmen der Gesetzgebung.
Eine außerordenliche Kündigung Ihrer Kfz Versicherung können Sie nur in bestimmten Fällen aussprechen.
Dies ist in den folgenden Fällen möglich:
- bei einem Fahrzeugwechsel:
Wenn Sie sich ein neues Auto kaufen, dann haben Sie immer eine freie Versicherungswahl.
Sie kennen die Kfz-Schlüsselnummer und Ihre derzeitige Schadenfreiheitklasse? Dann können Sie
gleich hier einen kostenlosen und unvervbindlichen Kfz Versicherungsvergleich machen. - nach einem eingetreten Schaden/Unfall:
Danach hat der Versicherungsnehmer, aber auch die Versicherungsgesellschaft das Recht die Kfz Versicherung außerordentlich zu kündigen. - bei dem Sonderkündigungsrecht
Quelle: Bund der Versicherten, Internetrecherchen





