Archiv für die Kategorie „Hausratversicherung“
Tornadoschäden in der Hausratversicherung versichert
Schäden am Hausrat nach einem Tornado werden meist von der Hausratversicherung bezahlt.
Nach den jüngsten Unwettern durch einen Tornado in Brandenburg und Sachsen stellt sich vermehrt die Frage, ob und welche Versicherung für Schäden am Haus und vor allem am Hausrat aufkommt.
Für Schäden durch einen Tornado am Gebäude kommt die Gebäudeversicherung auf. Bei einem Sturm ab Windgeschwindigkeit 8 Bft ( ab ca. 63 kmn/h ) haftet die Gebäudeversicherung für Schäden am Gebäude/Haus.
Schäden am Hausrat durch einen Tornado, also die Gegenstände die nicht fester Bestandteil des Gebäudes sind, sind meistens durch eine vorhandene Hausratversicherung abgedeckt. Da auch hier von einem Sturm ausgegangen wird der eine Windgeschwindigkeit von 8 Bft erreicht hat.
Dieses bestätigt auch die Sprecherin der Axa Versicherung, Sabine Friedrich laut eines Berichts von sueddeutsche.de. Es wird in dem Artikel auch darauf hingewiesen Folgeschäden möglichst zu vermeiden, dazu zählt zum Beispiel das Abdichten von Fenstern und Türen damit kein weiteres Wasser oder ähnliche Stoffe weitere Schäden am Hausrat verursachen können.
Die Sparkassen Versicherung Sachsen teilt mit das sie zusätzlich Sachverständige und Gutachter im betroffen Gebiet einsetzen werden.
Tipps und Verhalten bei einem Schaden durch Sturm/Tornado etc.:
- Bevor es zu einem Schaden kommt, ist es nicht verkehrt von Ihrer gesamten Wohnungeinrichtung und Gegenständen die sich in der Wohnung und auch in den Schränken befinden, Digitalbilder zu fertigen und an einem neutralen Ort aufzubewahren. Dies Erleichtert es nach einem Schaden der Hausratversicherung zu beweisen was Sie alles an Hausrat in Ihrem Gebäude/Haus befunden hat.
- Machen Sie auch nach Eintritt eines Schadens durch Sturm, Tornade etc. Bilder von den beschädigte Hausrat sowie eine detailierte Liste des beschädigten Hausrats. Die Beifügung der Kassenbelege können auch nur von Vorteil sein.
- Treffen Sie Vorkehrungen um weiteren Schaden zu vermeiden. ( Abdichten von Fenster und Türen usw. )
- Informieren Sie unverzüglich Ihren Versicherer über den entstandenen Schaden. Die Schadensmeldung sollteE schriftlich mit allen dazugehörigen Unterlagen erfolgen. Eine erste telefonische Schadensmeldung bei Ihrer Hausratversicherung kann auch nur von Vorteil sein. Notieren Sie hierbei den Namen Ihres Sachbearbeiters.
- Bei allen Schritten die Sie ausführen kann es nur von Vorteil sein einen Zeugen dabei zu haben.
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Quellen:
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/992140
http://www.br-online.de/bayern3/ratgeber-und-geld/versicherung-sturm-hagel-ID1195396186.xml
Wasserschaden in einer Mietwohnung
Richtig versichert gegen Wasserschäden in Mietwohnungen
Folgende Wasserschäden liegen zugrunde:
- Ein Schaden durch einen Wasserrohrbruch in einer Mietwohnung wir durch die Gebäudeversicherung des Vermieters abegedeckt
- Schäden an dem Hausrat des Mieters durch den Wasserohrbruch werden von seiner Hausratversicherung abgedeckt und ersetzt.
- Verursacht der Mieter einen Wasserschaden an der Mietwohnung zum Beispiel durch das überlaufen einer Badewanne oder durch einen geplatzten Schlauch an der Waschmaschine, so trägt den Schaden seine private Haftpflichtversicherung.
- Entsteht ein Wasserschaden durch Überschwemmung eines Baches oder Flusses, so wird dieser Schaden durch den Einschluß der Elemtarschäden in der Gebäudeversicherung abgedeckt.
Hier sehen sie ein kleines Video über Versicherungsfälle durch Wasserschäden:
Um eine günstige Hausratversicherung, Gebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung zu bekommen lohnt sich immer ein Vergleich. Zum Teil gibt es große Preisunterschiede bei vergleichbaren Leistungen der einzelnen Gesellschaften. In der obenliegenden Menüleiste finden Sie unsere Vergleichsrechner. Die Tarifrechner berechnen Ihnen das beste Angebot auf nahezu allen Versicherungsgesellschaften.
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Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?
Welchen Schaden zahlt die Hausratversicherung denn nun und welche nicht?
Die Hausratversicherung ist ratsam und sinnvoll für jedermann. Es werden nicht nur Wertgegenstände und Luxuseinrichtungen geschützt, sondern Schäden durch Einbrüche, Sturmschäden, Brandschäden oder auslaufende Waschmaschinen werden abgedeckt. Existensbedrohende Risiken sollten vor dem abschließen einer Hausratversicherung abgedeckt werden. Dies erfolgt in der Regel durch Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherungen.
Was wird von der Hausrat gezahlt?
Die Versicherung zahlt, wenn Kleidung, Möbel oder andere bewegliche Gegenstände durch Blitzschlag, Brand, Leitungswasser, Implosion, Explosion, Hagel, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus nach einem Einbruch zerstört, beschädigt oder entwendet wurde. Gezahlt wird dann der Neuwert der Gegenstände. Dieses gilt auch, wenn die Gegenstände schon älter waren. Sollte die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar sein, zahlt die Hausratversicherung befristet ein Hotel oder eine andere Unterbringung. Es gibt allerdings Fälle, in denen man nicht oder nur durch einen Zusatz versichert ist. Dazu gehören:
- Schäden durch Regen,
- Hochwasser,
- Überschwemmung,
- Grundwasser,
- Rückstau aus dem Kanalnetz,
- Überspannung im Stromnetz außerhalb Ihren Wohngebäudes (z.B. durch Blitzeinschlag),
- Sengschäden und Hitze-ohne Feuer.
- Diebstahl bei offener Tür oder in öffentlichen Räumen,nsowie bei Trickdiebstahl,
- Schäden durch Sturm unter Windstärke 8,
- Regenschäden bei geschlossenen Fenstern,
- Lawinen und Sturmflut
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Zum Hausrat gehören Gegenstände, die sich in der Wohnung befinden. Dies sind unter anderem Haushaltsgeräte, Möbel, Bargeld, Sparbücher und Kleidung. Zusätzlich dazu Werkzeuge, Musikintrumente, Gartengeräte, Camping- und Sportausrüstungen. Markisen und Antennenanlagen (Privat) gehören auch dazu. Nicht versichert sind z.B. sanitäre Einrichtungen und Zimmertüren. Diese sind über die Gebäuderversicherung abgedeckt. Auch außerhalb der 4 Wände ist Hausrat teilweise versichert. Dies gilt für gemeinsam genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus wie z. B. Waschküche, Trockenboden, Garage – sofern diese auf dem Grundstück steht.
Bei Umzug sind sie für eine Übergangszeit von 2 Monaten in der alten, sowie auch in der neuen Wohnung versichert. Bei Trennung einer Ehe gilt dieses für 3 Monate nach der auf den Auszug nächsten fälligen Prämienrechnung. Die Hausratversicherung kann ebenfalls in Anspruch genommen werden bei Kofferklau aus dem Ferienquartier, aber nur bei Einbruchdiebstahl. Allerdings gibt es dort auch Einschränkungen.Es wird nur ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme gezahlt.vViele Versicherungsgesellschafen decken heute beitragsfrei zahlreiche Extras mit ab.
Dazu zählen:
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag (10%)
- Diebstahl von Wäsche auf der leine oder von Gartenmöbeln bis 500 Euro
- Wasseraustritt aus Wasserbetten und Aquarien
- Glasbruch, (Nur bei sehr großen Fensterfronten, Spezialverglasung oder Wintergärten sollte über eine zusätzliche Glasversicherung nachgedacht werden.)
- Eine Fahrradversicherung sollte genau überprüft werden.Immer mehr Versicherungsgesellschaften bieten einen 24 Stunden Schutz an.Das Fahrrad muß allerdings mit einem stabilen Schloss gesichert sein.
Der Bedarf sollte nicht unterschätzt werden. Entscheidend ist, dass die Versicherungssumme dem NUWERT Ihres Hausrats entspricht.
Liegt der Wert Ihres Hausrats bei 125.000 Euro, sie lassen aber nur 100.000 Euro versichern, so sind sie Unterversichert. Schäden werden in diesem Fall nur Anteilig ersetzt. Meist 75%.
Eine genaue Auflistung Ihres Hausrats ist zwar mühsam, aber sie haben die größtmögliche Gewähr, dass der ermittelte Wert den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.Außerdem liegt Ihnen dann schon eine Liste Ihres Hausrats vor, falls es zum Schadenfall kommt.
“Diese Liste auf keinen Fall zu Hause aufbewahren” Hinterlegen Sie sie bei Freunden oder sonstigen vertrauenswürdigen Personen.
Empfehlenswert ist es Fotos vom kompletten Hausrat anzufertigen.
Der Wert Ihres Hausrats sollte regelmäßig überprüft werden.
Sollte ein Schadensfall eintreten ist schnelles Handeln angebracht.Unverzüglich muß die Polizei eingeschaltet werden. Schäden müssen detailliert, am besten schriftlich der Versicherung vorgelegt werden.
Informieren sie Ihre Versicherung auch bei einem Umzug oder wenn sie Hausrat einlagern!!!!
Beugen Sie vor: Türen und Fenster müssen geschlossen sein, wenn sie das Haus/Wohnung verlassen. Lassen Sie Elektrogeräte nur laufen, wenn Sie zu Hause sind.
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Quellen: Eigene Recherche, Medien,Bund der Versicherten




